ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragsgegenstand
2. Vertraulichkeit
3. Vergütung, Fälligkeit
4. Fälligkeit, Verzugseintritt, Verzugszinsen
Alle Rechnungen sind sofort nach Zugang und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von SCS zehn Tage nach dem Fälligkeitszeitpunkt in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
Im Falle des Verzugs ist SCS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.
SCS ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden, als in Ziffer 4, Satz 3, bezeichnet, entstanden ist.
Im Falle des Verzugs ist SCS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.
SCS ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden, als in Ziffer 4, Satz 3, bezeichnet, entstanden ist.
5. Haftung
SCS haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet SCS nur wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Im Übrigen haftet SCS nur wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6. Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag und stellt der Kunde innerhalb der nächsten sechs Monate seit Zugang der Kündigung einen von SCS vor der Kündigung präsentierten Bewerber ein, bleibt der Vergütungsanspruch von SCS in der Höhe bestehen, in der er ohne eine Kündigung und bei erfolgreicher Einstellung entstanden wäre.
7. Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9. Geltung dieser AGBs
Zwischen SCS und dem Kunden gelten aus-schließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als SCS ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
10. Schlussbestimmungen
Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht.
Auf das Vertragsverhältnis werden die Vorschriften über den Dienstvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 611 ff. BGB) angewendet, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schweigen.
Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.
Auf das Vertragsverhältnis werden die Vorschriften über den Dienstvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 611 ff. BGB) angewendet, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schweigen.
Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.